Förderverein

Unsere Beitragsordnung

§ 1 Grundlage, Geltungsbereich

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist § 8 in Verbindung mit § 10 Abs. 2 lit. g der Vereinssatzung in der Fassung vom 14. Juni 2021.

Die Beitragsordnung regelt die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge. Sie behält ihre Gültigkeit, bis sie durch die Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben wird.

Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 14. Juni 2021 mit Wirkung vom 1. Januar 2021 beschlossen.

§ 2 Beitragshöhe

Alle ordentlichen Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Er wird einmal im Geschäftsjahr erhoben und beträgt 25 €. Das gilt auch für das Beitrittsjahr und für das Austrittsjahr, unabhängig davon, wann im Geschäftsjahr der Beitritt bzw. der Austritt erfolgt.

Für die Monate Januar bis August 2021 beträgt der Mitgliedsbeitrag 16 €.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit (§ 8 Abs. 2 der Satzung).

§ 3 Fälligkeit

Die Beiträge werden jeweils zum 1. Oktober des laufenden Kalenderjahres eingezogen. Das Mitglied soll dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, überweisen ihre Beiträge bis spätestens zum 1. Oktober des Kalenderjahres auf das Konto des Vereins. Sind sie nach dem 1. Oktober beigetreten, überweisen sie den Mitgliedsbeitrag innerhalb von 14 Tagen nach dem Beitritt auf das Konto des Vereins.

§ 4 Mahnung, Gebühren

Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 2,50 € pro Mahnung erhoben.

Bei Lastschriftrückgaben wird die von der Sparkasse berechnete Gebühr weiterbelastet.

§ 5 Bankverbindung

Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist sie nur auf das folgende Konto zulässig:

Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam
IBAN: DE37 1605 0000 3501 0019 74
BIC: WELADED1PMB

Bei kurzfristiger Änderung der Bankverbindung kann der Vorstand ein anderes Konto bestimmen und den Mitgliedern bekanntgeben.

Andere Zahlungsweisen sind nicht möglich.